Apostolische Präfektur / Apostolisches Vikariat

Ein Apostolischer Vikar zum Anfassen: Gabriel Kumordji SVD aus Ghana
Ein Apostolischer Vikar zum Anfassen: Gabriel Kumordji SVD aus Ghana

„Wir bauen für Sie!“ müsste auf dem Schild stehen, das eine Apostolische Präfektur kennzeichnet – denn unter ihr versteht man ein Gebiet, das einmal zur Diözese erhoben werden soll. Die Erhebung zur Präfektur macht aus einer „Mission eigenen Rechts“ kirchenrechtlich ein Gebiet, das im Prinzip einer Diözese gleichsteht. Die Apostolische Präfektur ist also ein territorial klar umrissener, kirchlicher Verwaltungsbezirk, der von einer bestehenden Diözese abgetrennt wird, weil er besonders gefördert werden soll. Geleitet wird die Apostolische Präfektur nicht von einem Bischof, sondern von einem Apostolischen Präfekten, der die volle Rechts- und Verwaltungshoheit über das Gebiet ausübt. Hat sich die Präfektur bewährt, kann das Gebiet zu einem Apostolischen Vikariat erhoben und der Apostolische Präfekt zum Apostolischen Vikar ernannt und zum Bischof geweiht werden. Als solcher hat er beinahe die gleichen Rechte und Aufgaben wie ein Diözesanbischof.

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