Gebetsanliegen des Hl. Vaters im Juni 2010

Juni 2010

Wir beten für alle nationalen und internationalen Institutionen, dass sie sich für den Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Ende einsetzen.

Uneingeschränkter Schutz des Lebens?
Der Schutz des menschlichen Lebens ist ein wichtiges Gut. Das ist allgemein anerkannt. Das gilt aber nicht so ohne weiteres für alle Phasen des menschlichen Lebens. Das zeigt offensichtlich die unterschiedliche Gesetzgebung in den einzelnen Staaten zur Erlaubtheit bzw. Nichterlaubtheit eines sogenannten Schwangerschaftsabbruchs und das dahinterliegende ethische Bewusstsein, das eine entsprechend unterschiedliche Gesetzgebung ermöglicht. Es ist eine nicht zu übersehende Tatsache, dass in vielen Ländern eine große Anzahl von Kindern durch Abtreibung getötet wird. Für Deutschland gibt das Statistische Bundesamt für das Jahr 2008 eine Abtreibungszahl von 114.500 an und meldet gleichzeitig, das seien 2 % weniger als im Vorjahr. Bei dieser Zahl handelt es sich um die offiziell gemeldeten Fälle nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung. Nicht mitgerechnet sind die Abtreibungen, die, aus welchen Gründen auch immer, im Ausland durchgeführt wurden. Gegen diesen Trend sind die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit des vorgeburtlichen Lebens unabhängig von seinem Entwicklungsstand zu betonen. Die moderne Genetik und Embryologie sagen mit aller Deutlichkeit, dass das menschliche Leben mit der Befruchtung beginnt. Daher gilt: „Dieses menschliche Leben ist ein Rechtsgut, das von Anfang an einen Anspruch auf Bewahrung und auf Schutz vor Vernichtung hat.. `Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuungswürdige Verbrechen"` (Gaudium et Spes 51, Kath. Erwachsenenkatechismus II, 289).

Uneingeschränkter Schutz des Lebens? Forderungen der Biowissenschaften
Die Infragestellung des Schutzes des ungeborenen Lebens von der Zeugung an erfolgt auch durch nicht wenige Vertreter der Biowissenschaften. Sie versuchen, zu Forschungszwecken im Dienste anstehender Therapien embryonale Stammzellen zu multiplizieren. Das ist aber nur möglich, wenn menschliche Embryonen getötet werden. Hier gilt festzuhalten, was Kardinal Lehmann in einem Interview zur Frage der ethischen Beurteilung dieser Forderung sagte: „Ich kann nicht einsehen, wie man einer `verbrauchenden' Embryonenforschung prinzipiell und wirksam entgegenstehen kann, wenn man - wie immer ethisch begründet - Ausnahmen zulässt und rechtfertigt. Der Schutz des Lebens gilt uneingeschränkt, da kann es keine Ausnahmen geben."

Uneingeschränkter Schutz des Lebens auch in seiner Endphase?
Der Respekt vor der Würde der menschlichen Person und der unbedingte Schutz ihres Lebens sind auch in der Phase des Abschiednehmens von diesem Leben anzumahnen. Was sich hier unter dem Stichwort „Sterbebegleitung", die auch die aktive medizinische Hilfe zum Suizid nicht ausschließt, wenn der Schwerkranke oder Sterbende seinen Zustand nicht mehr ertragen zu können glaubt, alles tut, ist höchst problematisch. Der Moraltheologe Johannes Reiter schreibt dazu: „Es geht ... um Probleme, die uns alle elementar betreffen. Die (hier) aufgeworfenen Fragen richten sich an die grundlegenden Orientierungen, von denen her Menschen ihr Leben gestalten, an die Verlässlichkeit der Garantie von Lebensrecht und Lebensschutz, an unser Menschenbild. In dieser von Unübersichtlichkeit und Dissens geprägten Situation, in der der Einzelfall vielleicht noch akzeptabel erscheint, im Zusammenhang des Ganzen zum Bestandteil eines Schreckbildes werden kann, liegt es nahe, nach der Aufgabe von Theologie und Kirche zu fragen." Diese Aufgabe kann natürlich hier nicht geleistet werden. Aber ansatzweise ist hier hinzuweisen auf die kirchlich-caritative Förderung der medizinischen, pflegerischen, psychotherapeutischen, seelsorglichen und auch speziell der palliativen Initiativen, wie sie in der Hospizbewegung üblich geworden sind. Hier geht es um eine Sterbebegleitung, die wirklich ihren Namen verdient. In diesem Ambiente können die Menschen ihre letzte hiesige Lebensphase durchleben und in Frieden sterben, ohne der Eigendynamik einer unbedingt lebensverlängernden Apparatemedizin ausgesetzt zu sein.

Franz-Josef Janicki SVD in die Anregung 3/ 2010

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